Doppelte Haushaltsführung: Wie Lange Steuer Sparen?
Hey Leute! Habt ihr euch jemals gefragt, wie lange ihr eigentlich Steuern sparen könnt, wenn ihr eine doppelte Haushaltsführung habt? Das ist ein superwichtiges Thema, wenn ihr aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze unterhalten müsst. Lasst uns mal eintauchen und das Ganze aufdröseln, damit ihr genau wisst, worauf ihr achten müsst.
Was ist doppelte Haushaltsführung überhaupt?
Bevor wir ins Detail gehen, klären wir erstmal, was doppelte Haushaltsführung überhaupt bedeutet. Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz neben eurem Hauptwohnsitz habt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ihr in einer anderen Stadt arbeitet und es für euch nicht zumutbar ist, jeden Tag zur Arbeit zu pendeln. Wichtig ist, dass euer Hauptwohnsitz der Ort ist, an dem ihr den Mittelpunkt eurer Lebensinteressen habt – also wo eure Familie lebt, eure Freunde sind und ihr eure Freizeit verbringt.
Der zweite Wohnsitz muss beruflich veranlasst sein. Das bedeutet, dass ihr ihn benötigt, um eurer Arbeit nachzugehen. Es reicht nicht aus, wenn ihr den zweiten Wohnsitz nur aus Bequemlichkeit habt. Außerdem müsst ihr euch finanziell an den Kosten eures Hauptwohnsitzes beteiligen. Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr euch beteiligt, wenn ihr mehr als 10 % der Kosten tragt. Diese Beteiligung kann in Form von Miete, Nebenkosten oder anderen Ausgaben erfolgen.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnt ihr die Kosten für eure doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Aber wie lange geht das eigentlich?
Wie lange kann man doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen?
Die gute Nachricht ist: Es gibt keine generelle zeitliche Begrenzung, wie lange ihr die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen könnt! Solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, könnt ihr die Kosten so lange absetzen, wie ihr den doppelten Haushalt führt. Das bedeutet, dass ihr die Steuererklärung so lange nutzen könnt, wie ihr aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze habt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Allerdings gibt es ein paar Punkte, die ihr beachten solltet, damit das Finanzamt eure doppelte Haushaltsführung auch weiterhin anerkennt:
- Berufliche Veranlassung: Die berufliche Veranlassung muss weiterhin bestehen. Wenn sich eure berufliche Situation ändert und ihr den zweiten Wohnsitz nicht mehr benötigt, entfällt auch die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen.
- Mittelpunkt der Lebensinteressen: Euer Mittelpunkt der Lebensinteressen muss weiterhin am Hauptwohnsitz liegen. Wenn ihr euren Lebensmittelpunkt an den zweiten Wohnsitz verlegt, erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht mehr an.
- Finanzielle Beteiligung: Ihr müsst euch weiterhin finanziell an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligen. Wenn ihr euch nicht mehr beteiligt, entfällt ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten abzusetzen.
Es ist also wichtig, dass ihr eure Situation regelmäßig überprüft und sicherstellt, dass alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Nur so könnt ihr sichergehen, dass ihr die doppelte Haushaltsführung auch weiterhin steuerlich geltend machen könnt.
Welche Kosten kann man bei doppelter Haushaltsführung absetzen?
Okay, jetzt wisst ihr, wie lange ihr die doppelte Haushaltsführung geltend machen könnt. Aber welche Kosten könnt ihr eigentlich absetzen? Hier ist eine Übersicht:
- Fahrtkosten: Ihr könnt die Fahrtkosten zwischen eurem Hauptwohnsitz und dem Zweitwohnsitz absetzen. Entweder mit der tatsächlichen Kosten oder mit der Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer gibt es 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro pro Kilometer. Das gilt für Hin- und Rückfahrt einmal pro Woche.
- Unterkunftskosten: Die Kosten für eure Unterkunft am Zweitwohnsitz könnt ihr ebenfalls absetzen. Allerdings gibt es hier eine Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat. Zu den Unterkunftskosten zählen zum Beispiel die Miete, Nebenkosten und auch Kosten für die Reinigung.
- Verpflegungskosten: In den ersten drei Monaten eurer doppelten Haushaltsführung könnt ihr Verpflegungskosten absetzen. Hier gibt es Pauschalen für jeden Tag, an dem ihr nicht zu Hause seid. Die Pauschalen betragen 28 Euro für jeden vollen Tag und 14 Euro für An- und Abreisetage.
- Umzugskosten: Wenn ihr aufgrund eurer doppelten Haushaltsführung umziehen müsst, könnt ihr auch die Umzugskosten absetzen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Fahrtkosten und auch Verpflegungskosten.
- Sonstige Kosten: Es gibt noch weitere Kosten, die ihr im Zusammenhang mit eurer doppelten Haushaltsführung absetzen könnt. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Arbeitsmittel, Telekommunikationskosten und auch Kosten für die Zweitwohnungsteuer.
Es ist wichtig, dass ihr alle Kosten belegen könnt. Sammelt also alle Rechnungen, Quittungen und Belege, damit ihr sie im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen könnt.
Besonderheiten und Ausnahmen
Wie immer gibt es auch bei der doppelten Haushaltsführung ein paar Besonderheiten und Ausnahmen, die ihr kennen solltet:
- Eigene Wohnung am Hauptwohnsitz: Wenn ihr am Hauptwohnsitz eine eigene Wohnung habt, die ihr vermietet, kann das Auswirkungen auf die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung haben. Das Finanzamt prüft dann genau, ob euer Mittelpunkt der Lebensinteressen wirklich noch am Hauptwohnsitz liegt.
- Kurze Arbeitsverhältnisse: Wenn euer Arbeitsverhältnis am Zweitwohnsitz nur von kurzer Dauer ist, kann das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnen. In der Regel wird ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten erwartet.
- Gemeinsame Wohnung mit dem Partner: Wenn ihr am Zweitwohnsitz mit eurem Partner zusammenwohnt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung haben. Das Finanzamt prüft dann, ob ihr euch wirklich finanziell an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligt.
Es ist immer ratsam, sich in solchen Fällen von einem Steuerberater beraten zu lassen. Er kann eure individuelle Situation beurteilen und euch sagen, welche Kosten ihr absetzen könnt und worauf ihr achten müsst.
Tipps für die Steuererklärung
Damit bei eurer Steuererklärung alles glattläuft, hier noch ein paar Tipps:
- Sammelt alle Belege: Wie gesagt, ist es wichtig, dass ihr alle Kosten belegen könnt. Sammelt also alle Rechnungen, Quittungen und Belege, die im Zusammenhang mit eurer doppelten Haushaltsführung stehen.
- Fahrtkosten richtig angeben: Gebt eure Fahrtkosten richtig an. Entweder mit der tatsächlichen Kosten oder mit der Pendlerpauschale. Achtet darauf, dass ihr die richtige Anzahl an Fahrten pro Woche angebt.
- Unterkunftskosten nicht vergessen: Vergesst nicht, eure Unterkunftskosten anzugeben. Achtet aber auf die Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat.
- Verpflegungskosten geltend machen: Macht eure Verpflegungskosten für die ersten drei Monate geltend. Nutzt die Pauschalen, um es euch einfacher zu machen.
- Steuerberater fragen: Wenn ihr euch unsicher seid, fragt einen Steuerberater. Er kann euch bei eurer Steuererklärung helfen und sicherstellen, dass ihr alle Kosten geltend macht, die euch zustehen.
Fazit
So, das war's! Jetzt wisst ihr, wie lange ihr die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen könnt und worauf ihr achten müsst. Denkt daran, dass es keine generelle zeitliche Begrenzung gibt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Achtet auf die berufliche Veranlassung, den Mittelpunkt eurer Lebensinteressen und die finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz. Und vergesst nicht, alle Belege zu sammeln und euch bei Bedarf von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen! Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt sie einfach in die Kommentare. Und jetzt viel Erfolg bei eurer Steuererklärung!